Unsere Behälter werden auf Anweisung und Gefahr des Auftraggebers gestellt.
- Wir haften nicht für Beschädigungen, welche am Abstellplatz entstehen. Container für Bauschutt oder Erde können ein hohes Gewicht erreichen deshalb stellen wir hierfür maximal einen 5 cbm Container.
- Der Standort des Containers darf nachträglich nicht verändert werden.
- DerAuftraggeber hat dafür zu sorgen, dass der Behälter
bei Leerung oder Abholung frei anzufahren ist. Sollten durch den Auftraggeber Wartezeiten entstehen (Container nicht bereit, Container zugeparkt o.ä.) werden diese gesondert in Rechnung gestellt. Wenn der Container nicht angefahren werden kann wird dafür eine Leerfahrt in Rechnung gestellt.
- Container dürfen nicht über die Ladungskanten beladen werden da der Container sonst nicht abtransportiert werden kann.
Im öffentlichen Verkehrsraum (Straßen, Bürgersteige, Parkbuchten) abgestellte Container setzen eine Sondernutzung
voraus -> Diese ist vom Kunden bei den jeweiligen Gemeinde-/Stadtverwaltung vorab
zu beantragen.
Sollte es zwischen der angemeldeten Sorte und dem tatsächlichen Inhalt des Containers Differenzen geben werden diese per Foto dokumentiert und gesondert in Rechnung gestellt ggf. die Sorte geändert.
- Anlieferungen vor Ort in Wendlingen:
Gerne können Sie Ihre Abfälle und Wertstoffe auch direkt bei uns abgeben. Unsere Annahme/Waage hat Mo-Fr von 07:00 bis 17:00 Uhr, Samstags 7:00-11:30 Uhr geöffnet.