Abfallsorte Altholz Klasse I-III
was darf rein | was darf nicht rein |
---|---|
Euro- und Einwegpaletten | Alle Abfälle, die nicht im Wesentlichen aus Holz bestehen |
Obststeigen und Kisten | Holzabfälle, die kontaminiert sind und deshalb unter die Kategorie A IV fallen, wie beispielsweise: |
Verschläge | Bretter, Dielen und Balken aus Abbruch |
Massivholzmöbel | Bahnschwellen |
Baustellensortimente aus Massivholz | Leitungsmasten |
Beschichtete Möbel | Rebpfähle |
Furnierte sowie Bau-Spanplatten | Fenster und Außentüren |
Sonstige lasierte oder lackierte Hölzer aus dem Außenbereich | |
Hölzer, die mit Holzschutzmittel o.ä. behandelt wurden (Gartenmöbel, Zäune) | |
Sonstige gefährliche Abfälle ("Sondermüll"), wie zum Beispiel | |
Gefährliche, explosive, ätzende oder leicht entzündliche Abfälle | |
Leuchtmittel | |
Batterien und Akkumulatoren | |
Spraydosen, Schaum-Druckbehälter mit Restinhalt, Gasflaschen | |
Gefüllte Lack- und Farbeimer |
Abfallsorte Altholz Klasse IV
was darf rein | was darf nicht rein |
---|---|
Brandholz (nur nach Anfrage) | Spraydosen, Schaum-Druckbehälter mit Restinhalt, Gasflaschen |
Obststeigen und Kisten | Gefüllte Lack- und Farbeimer |
Verschläge | Sonstige gefährliche Abfälle ("Sondermüll"), wie zum Beispiel |
Bretter, Dielen und Balken | Gefährliche, explosive, ätzende oder leicht entzündliche Abfälle |
Industriehölzer (ohne Glas) | Leuchtmittel |
Massivholzmöbel (ohne Glas, Polster, Bezüge) | Batterien und Akkumulatoren |
Baustellensortimente aus Massivholz (ohne Glas) | |
Rebpfähle | |
Andere lasierte oder lackierte Hölzer | |
Hölzer, die mit Holzschutzmittel o.ä. behandelt wurden (z.B. Holzgartenmöbel) |
Abfallsorte Asbestabfälle/ Asbestzementabfälle
Müssen in staubdichten und reißfesten Säcken (Big-Bags) verpackt sein (Nach TRGS 519 gefertigt & gekennzeichnet).
Die vorgesehenen Säcke können Sie auch bei uns kaufen.)